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SWK 30, 25. Oktober 2019, Seite 1342

Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung

EuGH verlangt explizite Zustimmung des Nutzers

(S. M.) – Speicherung und Abruf von sogenannten „Cookies“ erfordern eine aktive Einwilligung des Nutzers. Ein voreingestelltes, bereits mit einem Haken versehenes Kästchen, mit dem Nutzer einmal bestätigen, dass sie die Cookie-Informationen gelesen und verstanden haben, reicht dafür nicht aus. Webseitenanbieter müssen zudem Angaben zur Funktionsdauer und Zugriffsmöglichkeit Dritter machen ( Planet49, C-673/17).

1. Sachverhalt

Cookies sind Textdateien, die ein Webseitenbetreiber auf dem Computer des Nutzers speichert und bei erneutem Aufruf der Seite wieder abrufen kann; sie dienen der Auswertung des Nutzungsverhaltens von und auf Webseiten („Surfen“), um vor allem das Schalten zielgerichteter Werbung zu ermöglichen. Die Gewinnspielfirma Planet49 verwendet solche Cookies; um sich der Zustimmung der Nutzer zu versichern, stellte sie diesen ein bereits vorausgefülltes Formular mit Ankreuzhäkchen zur Verfügung. Die Nutzer mussten lediglich die Schaltfläche „Ok“ betätigen und gaben damit zu verstehen, die Informationen über die Verwendung von Cookies gelesen und verstanden zu haben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände erblickte darin einen V...

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