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SWK 8, 10. März 2018, Seite 427

Umfassende Neuerungen im Versicherungsvertrieb

Umsetzung der IDD in Österreich

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU) 2016/97 (auf Englisch besser bekannt als „IDD“ oder „Insurance Distribution Directive“) enthält nicht nur Vorgaben für die Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlung durch Versicherungsvermittler, sondern auch für den Direktvertrieb durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Wesentliche Ziele der Richtlinie sind die Herstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Vertriebskanäle und die Gewährleistung eines einheitlichen Schutzniveaus für Versicherungsnehmer unabhängig davon, für welchen Vertriebskanal sie sich entscheiden. Darüber hinaus soll der Versicherungsnehmerschutz, insb iZm dem Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten, verbessert werden.

Die kürzlich im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 – VersVertrRÄG 2018), soll primär jene Teile der RL (EU) 2016/97 umsetzen, die den Direktvertrieb durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen betreffen. Die Zuständigkeit für die Beaufsichtigung soll bei der FMA liegen. Das Gesetzespaket umfasst außerdem beg...

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