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ASoK 10, Oktober 2020, Seite 369

Und täglich grüßt die Umkleidezeit

Neue richtungsweisende OGH-Entscheidung

Michael Geiblinger

Es ist allseits bekannt, dass die Qualifikation der Umkleidezeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit regelmäßig Gegenstand von gerichtlichen Prozessen ist. Der OGH beschäftigte sich in seiner Entscheidung vom , 9 ObA 13/20g, richtungsweisend mit der Frage, ob eine (besonders) auffällige Arbeitskleidung dazu führen kann, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt.

1. Grundlegendes

Die österreichischen Gerichte haben in den letzten Jahren für einige Berufsgruppen in diversen Branchen (so zB im Gesundheitsbereich, aber auch in der Gastronomie) festgestellt, dass die Umkleidezeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit zu qualifizieren ist. Maßgeblich für diese Entscheidungen waren in der Regel hygienische Vorschriften sowie ein gewisses Maß an Fremdbestimmung, das mit der Notwendigkeit, Arbeitskleidung ausschließlich im Betrieb zu wechseln, einherging.

Zur Frage, ob ein derartiges Maß an Fremdbestimmtheit auch vorliegt, wenn Arbeitnehmer eine (besonders) auffällige Dienstkleidung zu tragen haben, hatten sich die österreichischen Gerichte – soweit ersichtlich – noch nicht beschäftigt. Deutsche Arbeitsgerichte hielten indes bereits fest, dass beim Tragen auffälliger Dienstkleidung eine Fremdnützig...

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