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Krankheit, Quarantäne und Selbstisolierung
Entgeltfortzahlung in Coronazeiten
Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 können es erfordern, dass der Arbeitnehmer der Arbeit fernbleibt und die Erbringung von Arbeitsleistungen unterlässt. Dabei kommen allerdings unterschiedliche Rechtsgrundlagen für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Betracht. Es stellt sich daher die Frage, welche Anspruchsgrundlage in welcher Konstellation vorgeht.
1. Einleitung
Personen, die Symptome aufweisen, die auf eine mögliche Infektion mit COVID-19 hindeuten, oder die sich im weiteren Sinn in einem Risikogebiet aufgehalten haben, wird empfohlen, sich in Selbstisolation (häusliche Absonderung) zu begeben und die COVID-19-Hotline (Telefonnummer 1450) zu kontaktieren. Unter „Selbstisolation“ wird hier die in der Regel auf einem Willensentschluss des Betroffenen (und nicht auf einer individuellen behördlichen Anordnung) beruhende Absonderung verstanden.
Im Unterschied dazu ist mit der Bezeichnung „Quarantäne“ die behördliche Verfügung der häuslichen Absonderung nach dem Epidemiegesetz gemeint. Entscheidend ist dabei nicht die Rechtsform (Verordnung oder Bescheid), sondern ob die zugrunde liegende behördliche Anordnung unter einen einschlägigen, einen Vergütungsanspruch ...