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SWK 6, 20. Februar 2022, Seite 321

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2021

Lohnsteuer-Update Februar 2022: Aktuelles auf einen Blick

Michael Seebacher

Mit , 2021-0.834.943, BMF-AV 2021/176, wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes (BGBl I 2021/3), des Normverbrauchsabgabegesetzes und des Elektrizitätsabgabegesetzes (BGBl I 2021/18), des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes (BGBl I 2021/52), des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957, des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes, des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und des Einkommensteuergesetzes 1988 (BGBl I 2021/71), Anpassungen aufgrund der Neuorganisation der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungen, höchstgerichtliche Entscheidungen, redaktionelle und sonstige Aktualisierungen in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR) eingearbeitet.

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen aus dem LStR-Wartungserlass 2021 kompakt zusammengefasst.

1. Steuerbefreiungen – zielgerichtete, wirkungsorientierte Gesundheitsförderungen und präventive Maßnahmen (Rz 77a LStR)

Eine für die Steuerbegünstigung erforderliche direkte Abrechnung vom Arbeitgeber mit dem qualifizierten Anbieter zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderungen und präventiver Maßnahmen ist auch dann gegeben, wenn die Rechnung für diese Maßnahme auf den Arbeitgeber ausg...

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