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SWK 13-14, 10. Mai 2021, Seite 845

Übertragung stiller Reserven bei unentgeltlichem Betriebserwerb zulässig

Entscheidung: Ra 2019/15/0052, 0053 (Parteirevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 6 Z 9, 12 Abs 3 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Ehepaar (GesbR) übernahm den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb der Eltern bzw Schwiegereltern (bäuerlicher Übergabsvertrag). Im Jahr der Übernahme veräußerte das Ehepaar einige Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen (Waldgrundstück, Milchkontingent) und übertrug die aufgedeckten stillen Reserven auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter (bzw bildete eine Übertragungsrücklage). Das Finanzamt verneinte die Anwendbarkeit des § 12 EStG mangels Erfüllung der Behaltefrist.

Das BFG wies die Beschwerde mit der Begründung ab, dass die Behaltefrist nach § 12 EStG – abgesehen vom Fall der Gesamtrechtsnachfolge – durch den veräußernden Steuerpflichtigen selbst erfüllt sein müsse.

Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 12 Abs 3 Z 1 EStG sind stille Reserven nur dann übertragbar, wenn das veräußerte Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Veräußerung mindestens sieben Jahre zum Anlagevermögen ein und desselben („dieses“) Betriebs gehört hat.

Wird ein Betrieb unentgeltlich übergeben, führt der Rechtsnachfolger die Buchwerte des bisherigen Betriebsinhabers fort. Die in Wirtschaftsgütern des übe...

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