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SWK 13-14, 10. Mai 2021, Seite 821

Factsheet: Bilanzierung von Förderungen und Zuschüssen von diversen COVID-19-Maßnahmen

Stand: 22. 4. 2021

Patrick Zirkl

Seit Beginn der COVID-19-Krise werden Unternehmen zahlreiche Förderungen gewährt. Dieses Factsheet soll einen Anhaltspunkt über deren unternehmens- sowie steuerrechtliche Behandlung bieten.

1. Unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Behandlung


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Maßnahme
Unternehmensrechtlich
Steuerrechtlich
Latente Steuern
Corona-Kurzarbeit
übrige sonstige betriebliche Erträge oder offene Absetzung (Empfehlung AFRAC) vom Aufwand in einer Vorspalte
steuerfrei gemäß § 124b Z 348 lit a EStG
Aber: Kürzung des Aufwands gemäß § 20 Abs 2 EStG und § 12 Abs 2 KStG = keine MWR
nein, Steuerfreiheit (+ Aufwandskürzung) des Zuschusses führt insgesamt zu keinen Differenzen
Härtefallfonds
übrige sonstige betriebliche Erträge
steuerfrei gemäß § 124b Z 348 lit b EStG
§ 20 Abs 2 EStG nicht anwendbar = MWR
nein, permanente Differenz
Fixkostenzuschuss I
übrige sonstige betriebliche Erträge (Empfehlung AFRAC) oder offene Absetzung vom Aufwand in einer Vorspalte
steuerfrei gemäß § 124b Z 348 lit c EStG
Aber: Kürzung des Aufwands gemäß § 20 Abs 2 EStG und § 12 Abs 2 KStG = keine MWR
Achtung: ua Ausnahme fiktiver Unternehmerlohn (vgl Rz 313e EStR idF Wartungserlass 2021 im Begutachtungsentwurf)
nein, Steuerfreiheit (+ Aufwandskürzung) des Zuschusses führt insgesamt zu keinen Differenzen bzw permanente Differenz
Fixkostenzuschuss 800.000
Verlustersatz
übrige sonstige betriebliche Erträge
steuerfre...

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