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ASoK 9, September 2018, Seite 357

DBA-rechtliche Behandlung von Pensionsabfindungen

EAS 3400 vom 3. 8. 2018.

Doppelbesteuerungsabkommen sehen zumeist eigene Zuteilungsnormen für Ruhegehälter bzw Renten vor, nach denen das Besteuerungsrecht an Firmenpensionszahlungen ungeachtet dessen, wo ein solcher Anspruch „erarbeitet“ wurde, dem Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen zukommt. Diese Zuteilungsnorm wird regelmäßig auch auf Firmenpensionsabfindungen angewendet. Keine Einigkeit besteht aber darüber, ob dies auch dann gilt, wenn eine solche Pensionsabfindung vor Erreichen des Pensionsalters vorgenommen wird.

Im Hinblick darauf hat das BMF in einem Fall, bei dem einem in der Slowakei ansässig gewordenen Geschäftsführer einer österreichischen Gesellschaft aus Anlass der Lösung S. 358 des Dienstverhältnisses eine solche Pensionsabfindung gewährt wird, festgehalten, dass eine solche Outbound-Pensionsabfindung nur...

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