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Offene Fragen bei der Ermittlung des Grundanteils
Die Regelungssystematik der Grundanteilverordnung 2016 lässt Interpretationsspielraum offen
Die auf Grundlage des § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG erlassene Grundanteilverordnung 2016 (GrundanteilV 2016) gibt einen rechtlichen Rahmen für die Ermittlung des Grundanteils als AfA-Bemessungsgrundlage bei außerbetrieblich genutzten Grundstücken vor. Erste sich aus der Verordnung ergebende Zweifelsfragen wurden bereits in einer BMF-Information thematisiert und die Rechtsansicht des BMF dazu dargelegt. Zwischenzeitlich haben sich in der Praxis weitere Fragestellungen ergeben; diese sollen an dieser Stelle diskutiert werden.
1. Regelungssystematik der GrundanteilV 2016
Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG um den Passus ergänzt, wonach für die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks ein Grundanteil in Höhe von 40 % auszuscheiden ist, wenn der tatsächliche Grundanteil nicht nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen.
Aufgrund der ebenfalls neu hinzugefügten Verordnungsermächtigung, hat der Bundesminister für Finanzen Mitte des vergangenen Jahres die GrundanteilV 2016 erlassen. Damit wurde von der in der Verordnungsermächtigung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, anhand „geeign...