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Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit
Gedanken zur Steuermoral
SWK-Leser Reinhard Stulik, Steuerberater in Wilhelmsburg, schreibt uns anlässlich des Steuerinsiders in SWK 35/36/2016, 1485 („Weiterwurschteln am Würstelstand“) und präsentiert einen Vorschlag zur Hebung der Steuermoral:
„In diesem Beitrag wird minutengenau dargestellt, wie die Belegerteilung auf einem Würstelstand erfolgt. Es wird der Schluss daraus gezogen, dass es hier mit der Steuerehrlichkeit nicht weit her ist. Folgt man dem Schluss, dass eigentlich nur über Aufforderung einer von fünf Belegen erteilt wurde, muss man darauf schließen, dass 80 % am Fiskus vorbeigeführt werden.
Diese Vermutung erscheint mir nicht erstens nicht realistisch, und zweitens sagt die Belegerteilungspflicht nichts über die Steuerehrlichkeit aus. Auch bisher (ohne die Belegerteilungspflicht) wurden Einnahmen versteuert.
Ich finde es nicht richtig, dass gewisse Branchen als ‚Buhmänner der Nation‘ dargestellt werden, eine Hetze auf diese Branche erfolgt und die eigenen Gäste zu ‚Hilfsfinanzbeamten‘ erzogen werden sollen.
Wenn Steuergerechtigkeit von den Steuerzahlern nicht empfunden wird, wird auch die Steuerehrlichkeit nicht steigen. Solange die Steuergerechtigkeit im großen Maß durch die Verschiebung der ...