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Durchführungsverordnung zum VPDG veröffentlicht
Die Änderungen im Überblick
Am wurde die Durchführungsverordnung zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG-DV) in BGBl II 2016/419 kundgemacht. Wie zu erwarten war, enthält die kundgemachte Fassung nur wenige wesentliche Änderungen gegenüber dem Entwurf vom Mai 2016, wurden die Inhalte von Master File und Local File darin doch in Anlehnung an den OECD-Bericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 vom definiert. Im Nachfolgenden sollen diese Änderungen kurz beleuchtet werden.
1. Kontext der VPDG-DV
Gemäß § 3 Abs 2 VPDG hat eine in Österreich ansässige Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem beginnen, ein Master File sowie ein Local File zu erstellen, wenn ihre Umsatzerlöse in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren den Betrag von 50 Mio Euro überschritten haben. Das Master File beinhaltet Informationen zur gesamten Unternehmensgruppe, während das Local File detaillierte Informationen zu den unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfällen der österreichischen Geschäftseinheit enthält. Die in den beiden Files abzudeckenden Teilbereiche sind in § 6 Abs 1 bzw § 7 Abs 1 VPDG aufgelistet und in der VPDG-DV genauer ausgeführt.