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Car-Sharing versus Pendlerförderung?
Wie vermeintlich Gutes steuerlich schaden kann
Car-Sharing – ein Schlagwort, dem durchaus eine positive Konnotation unterstellt werden kann. Es ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Es spart Ressourcen und den Geldbeutel der Menschen. Eine Win-win-Situation, wäre man versucht zu sagen. Wenn dieses Prinzip allerdings der Dienstgeber aufgreift und den Mitarbeitern eine kurzfristige, entgeltliche Vermietung ermöglicht: Läuft der Dienstnehmer dann Gefahr, seine Pendlerförderung zu verlieren?
1. Die Idee des Car-Sharings für Mitarbeiter
Manche Unternehmen haben aufgrund ihres Unternehmensgegenstands Fahrzeugflotten, wie etwa Servicefahrzeuge. Die Verfügbarkeit der Fahrzeuge ist dabei ständig gegeben, auch wenn diese aus betrieblichen Gründen nicht genutzt werden. Fixkosten fallen dabei, wie es eben ihre Natur ist, dennoch an.
Unternehmen, die diese Leerkosten verringern wollen, können die Fahrzeuge etwa ihren Mitarbeitern für eine kurzfristige, entgeltliche Vermietung für private Zwecke anbieten. Zu beachten dabei sind neben der Fremdüblichkeit etwaige umsatzsteuerliche Themen und gewerberechtliche Bestimmungen.
2. Konsequenzen für den Dienstnehmer
Unterstellt wird, dass die Fremdüblichkeit der Mietpreise gegeben ist und weder ein Mita...