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Familienwohnsitz bei Pflegebedürftigkeit
Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass sich aus der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ein gewichtiger Grund für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ergeben kann. – (§ 16 Abs 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2016/13/0016)