Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zum Anwendungsbereich der Steuerbefreiung bei Baulandgestaltung
Konsistente Anwendung eines inkonsistenten Normensystems
Die Regelungen über die Steuerbefreiung von Baulandgestaltungen sind inkonsistent. Der VwGH hat seine Judikaturlinie in den 1960er-Jahren mit einem Irrtum begründet; das BFG führt diese Judikatur in aktuellen Entscheidungen fort. Der im internationalen Vergleich hohe Bodenverbrauch verlangt von Landes- und Bundesgesetzgeber besser aufeinander abgestimmte Regelungen, die dem Ziel der Ressourcenschonung dienen. Dieser Beitrag zeigt, wie die Regelungen bis dahin konsistent angewendet werden können.
1. Rechtsgrundlagen
1.1. § 30 Abs 2 Z 4 EStG
Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken „im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland, insbesondere nach den für die bessere Gestaltung von Bauland geltenden Vorschriften“ sind von der Besteuerung ausgenommen. Das erworbene Grundstück tritt hinsichtlich aller für die Ermittlung der Einkünfte relevanten Umstände an die Stelle des hingegebenen Grundstücks. Die Befreiungsbestimmung kommt nach § 4 Abs 3a Z 1 EStG auch bei Grundstücken des Betriebsvermögens zur Anwendung.
1.2. § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG
Eine vergleichbare Befreiung mit weitgehend wortgleichem Gesetzestext beinhaltet das GrEStG: „der Erwerb eines Grundstückes bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland d...