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SWK 32, 10. November 2018, Seite 1436

ESt: Nichtabzugsfähigkeit von Lebensmittelaufwendungen

§ 20 Abs 1 Z 1 und 2 EStG 1988 schließt Lebensmittelaufwendungen für die Verpflegung des Steuerpflichtigen – außerhalb des § 4 Abs 5 EStG 1988 – generell vom Abzug aus (vgl , mwN). Die Kontrolle des menschlichen Stoffwechsels ist ebenso wie die Aufnahme der erforderlichen Nahrung und Flüssigkeit dem Bereich der Lebensführung zuzurechnen, selbst wenn mit der Berufsausübung (hier: Profiradrennfahrer) ein überdurchschnittlicher Energie- bzw Flüssigkeitsverbrauch verbunden sein sollte. – (§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes)

( Ra 2017/15/0043)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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