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SWK 32, 10. November 2018, Seite 1402

Widerlegung der Liebhabereivermutung

Anforderungen an eine steuerliche Prognoserechnung bei der („kleinen“) Vermietung

Gerald Moser

Immobilieninvestments haben in den letzten Jahren enorm an Popularität gewonnen. Im Regelfall werden einzelne Wohnungen zu Vermietungszwecken erworben. Damit bewegen sich die Anleger im „klassischen“ Bereich der sogenannten „kleinen Vermietung“, für die grundsätzlich gemäß LVO die Vermutung gilt, dass keine Einkunftsquelle vorliegt. Es steht dem Abgabepflichtigen aber frei, mittels einer sogenannten Prognoserechnung den Finanzbehörden nachzuweisen, dass eine Einkunftsquelle vorliegt. In zahlreichen BFG- bzw VwGH-Judikaten wird die Aussagekraft von vorgelegten Prognoserechnungen angezweifelt. Die Anforderungen an eine von der Finanzverwaltung anerkannte Prognoserechnung werden in der Folge detailliert erläutert.

1. Problemstellung: Liebhabereivermutung

§ 1 Abs 2 Z 3 LVO definiert, dass die Vermietung von Eigentumswohnungen grundsätzlich als Liebhaberei anzusehen ist (sogenannte „kleine Vermietung“). Es handelt sich hierbei um eine widerlegbare Vermutung, die Bedingungen für eine solche Widerlegung finden sich in § 2 Abs 4 LVO. Liebhaberei liegt insb dann nicht vor, wenn in einem absehbaren Zeitraum ein Gesamtüberschuss bzw Gesamtgewinn der Einnahmen über die Werbungskosten nachgewiese...

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