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Die neuen Eigenkapital- und Aufsichtsbestimmungen der EU für Wertpapierfirmen
Erhöhung des Anfangs- bzw Mindestkapitals und Entfall der alternativen Berufshaftpflichtversicherung
Nicht nur Banken, auch Wertpapierfirmen können in Schieflage geraten und so die Stabilität des Finanzmarkts gefährden. Entsprechende gesetzliche Anforderungen an Eigenmittel, Liquidität und Unternehmensführung sollen ein derartiges Szenario verhindern. In diesem Beitrag werden überblicksmäßig die neuen EU-Regeln für Wertpapierfirmen vorgestellt.
1. Wertpapierfirmen
Die rechtlichen Grundlagen sind im Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) geregelt. Wertpapierfirmen (investment firms) sind gemäß § 3 WAG juristische Personen (in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft) mit Sitz und Hauptverwaltung in Österreich. Sie sind berechtigt, gewerblich folgende Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten auf Basis einer Konzession der FMA zu erbringen:
Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente;
Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält;
Vermittlung: Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese ein oder mehrere Finanzinstrumente betreffen;
S. 627 Betrieb eines multilateralen Handelssystems (multi trading facil...