Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Horizontaler Ergebnisausgleich inländischer Tochtergesellschaften einer ausländischen Muttergesellschaft
Inländischen Tochtergesellschaften einer ausländischen Muttergesellschaft ohne inländische eingetragene Zweigniederlassung, der die Beteiligung an den inländischen Tochtergesellschaften zugerechnet werden kann, ist die Gründung einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG und die damit verbundene steuerliche Verlustausgleichsmöglichkeit verwehrt.
Das BFG hatte sich damit zu befassen, ob die Norm einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit begründet und der diesbezügliche Ausschluss von der Gruppengründung damit unionsrechtswidrig ist.
1. Der Fall
Die steuerlich in Deutschland ansässige beschwerdeführende Mutter-GmbH beantragte die Bildung einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG mit ihr als Gruppenträgerin und ihren beiden steuerlich in Österreich ansässigen Tochtergesellschaften (Schwestergesellschaften), an denen sie unmittelbar 100 % bzw 99,8 % des Stammkapitals und der Stimmrechte hielt, als Gruppenmitglieder. Der Gruppenantrag zielte darauf ab, den steuerlichen Ergebnisausgleich der beiden inländischen Tochtergesellschaften zuzulassen.
Nach der nationalen Regelung des § 9 Abs 3 KStG wird es neben gesetzlich angeführten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften ua auch beschränkt steuerpflichtigen S. 613 EU-Gesellscha...