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Arbeitslosenversicherungspflicht von ÖBB-Mitarbeitern
Anknüpfung an Pensionsansprüche
Setzt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis fort, obwohl er bereits in Pension gehen könnte, erlischt grundsätzlich seine Arbeitslosenversicherungspflicht. Da ÖBB-Mitarbeiter einem speziellen Pensionsrecht unterliegen, bereitet die Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes bei diesem Personenkreis aber Schwierigkeiten.
1. Problemstellung
§ 1 Abs 1 AlVG regelt, wer in die Arbeitslosenversicherung einbezogen ist, und nennt dabei in lit a (bei einem oder mehreren Arbeitgebern beschäftigte) Arbeitnehmer. Gemäß § 1 Abs 7 AlVG ist die Bestimmung des Abs 1 seit auch auf Eisenbahnbedienstete, für deren arbeitsrechtliche Ansprüche der Bund haftet und die unkündbar sind, anzuwenden.
Da Eisenbahnbedienstete ohnehin vom Wortlaut des § 1 Abs 1 lit a AlVG erfasst sind, erscheint diese Bestimmung zunächst überflüssig. Ihr Verständnis erschließt sich allerdings aus dem historischen Kontext: Für die nach dem in die ausgegliederten ÖBB eingetreten ...