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SWK 13-14, 10. Mai 2022, Seite 585

Mehrwertsteuersätze – Änderung der MwStSyst-RL

Neuregelung des rechtlichen Rahmens zur Anwendung ermäßigter Steuersätze auf Unionsebene

Julia Tumpel

Hauptstück der Änderungsrichtlinie ist die Erweiterung des Katalogs von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Steuersätze angewendet werden dürfen. Vorrangiges Ziel war, allen Mitgliedstaaten dieselben Möglichkeiten hinsichtlich der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze einzuräumen.

1. Hintergrund und Überblick

Obwohl der Kommissionsvorschlag aus dem Jahr 2018 für die Änderung der MwStSyst-RL eine Negativliste von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die keine ermäßigten Steuersätze angewendet hätten werden dürfen, enthielt, behielten die Mitgliedstaaten eine Positivliste von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Steuersätze angewendet werden dürfen, bei. Diese erfuhr jedoch eine Erweiterung insbesondere in Hinblick auf den europäischen Grünen Deal (zB Solarpaneele) sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten (zB Schutzausrüstung).

Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes wird durch die Neuregelung allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die bisherigen Ausnahnameregelungen, die es bestimmten Mitgliedstaaten gestatten, niedrigere Steuersätze anzuwende...

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