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SWK 36, 20. Dezember 2021, Seite 1525

Option zur Steuerpflicht bei Geschäftsraumvermietung – neue Mietverhältnisse beim Liegenschaftskauf

Entscheidung: Ra 2019/13/0084 (Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 6 Abs 2, 28 Abs 38 Z 1 UStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH kaufte im Jahr 2014 ein größeres Bürogebäude und machte die im Kaufpreis enthaltene – ebenso die auf laufende Vermietungsaufwendungen entfallende – Umsatzsteuer zur Gänze als Vorsteuer geltend. Das Finanzamt versagte die Berücksichtigung der Vorsteuern iZm den Flächen, die an überwiegend unecht umsatzsteuerfreie Leistungen erbringende Unternehmen vermietet waren: Mit dem Kauf des Bürogebäudes habe ein Vermieterwechsel stattgefunden, weshalb die Option zur Steuerpflicht gemäß § 6 Abs 2 UStG nicht mehr ausgeübt werden könne.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, die GmbH sei mit dem Kauf des Bürogebäudes zivilrechtlich in die bereits bestehenden Mietverträge eingetreten, womit aufgrund der „rechtlich-formalen“ Anknüpfung der Übergangsbestimmung des § 28 Abs 38 Z 1 UStG auch nicht für Zwecke der Umsatzsteuer ein „neues“ Mietverhältnis vorliegen könne.

Rechtliche Beurteilung: In den Materialien wird zum Inkrafttreten der Neuregelung (gemäß § 28 Abs 38 UStG) ausgeführt, dass „bereits begonnene Miet- und Pachtverhältnisse (maßgeblich ist die S. 1526 tatsächliche Innutzungnahme) nicht...

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