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ASoK 9, September 2018, Seite 322

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 1. 1. 2019

Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen

Caroline Graf-Schimek

Die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab bringt große Veränderungen in der Lohnverrechnung. Anstelle der bisherigen jährlichen Meldung müssen künftig die jeweiligen Beitragsgrundlagen der Arbeitnehmer monatlich der Sozialversicherung gemeldet werden. Dies führt zu einer Neuordnung des Meldesystems und damit zu einer gewaltigen Systemumstellung. Der folgende Beitrag soll einen ersten Überblick über die bevorstehenden gesetzlichen Neuerungen bieten.

1. Einleitung

Die gesetzlichen Grundlagen für die Reform wurden bereits mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz, BGBl I 2015/79, geschaffen. Weitere inhaltliche Änderungen erfolgten durch das Budgetbegleitgesetz 2018-2019, BGBl I 2018/30. Wie gesetzlich vorgesehen, finden im Jahr 2018 Testbetriebe mit Lohnsoftwareherstellern und Arbeitgebern statt (§ 689 Abs 7 ASVG). Das neue System wird mit in Kraft treten.

Zentrale Änderung im ...

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