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SWK 26, 10. September 2020, Seite 1275

Verlust der Gewerbeberechtigung

Eine unerwartete Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung

Caroline Toifl und Natascha Sautter

Die Begehung einer Straftat zieht häufig eine strafrechtliche Verurteilung nach sich. Der Täter rechnet häufig mit einer solchen Verurteilung bzw hält diese wenigstens für möglich. Womit jedoch die wenigsten Verurteilten rechnen, ist, dass mit einer strafrechtlichen Verurteilung häufig auch noch weitere Nebenfolgen eintreten, und zwar automatisch und ohne Vorwarnung. Eine davon – vermutlich die gewichtigste – ist der automatische Verlust der Gewerbeberechtigung.

1. Allgemeines

Tagtäglich werden Beschuldigte vor österreichischen Strafgerichten zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt. Im Fokus steht primär das jeweils individuell im Urteil ausgesprochene Strafmaß. Dies ist zB eine Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe oder eine andere auferlegte Strafe. Unbeachtet bleibt dabei häufig, dass eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung – neben der vom Gericht ausgesprochenen Strafe – noch weitere Folgen haben kann, die ua ex lege, also automatisch eintreten. Der Verurteilte wird auf diese automatisch eintretenden Nebenwirkungen nicht explizit hingewiesen. Die in der Praxis gerade für Unternehmer gravierendste Nebenfolge einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung ist der Ve...

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