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SWK 18, 25. Juni 2022, Seite 766

Anpassungen bei der Forschungsprämie durch das AbgÄG 2022

Welche Änderungen bringt das AbgÄG 2022 für die Forschungsprämie?

Andreas Mitterlehner und Karl Mitterlehner

Die Forschungsprämie fördert Aufwendungen von Unternehmen im Bereich der Forschung und experimentellen Entwicklung mit 14 %. Durch das AbgÄG 2022 sollen im Bereich der Forschungsprämie insbesondere die Bemessungsgrundlage um einen Unternehmerlohn ausgeweitet, die Antragsfrist geändert und eine Teilauszahlung ermöglicht werden.

1. Forschungsprämie iSd § 108c EStG

Für Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung iSd § 108c Abs 2 Z 1 EStG, die in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen, kann von bilanzierenden Steuerpflichtigen und Steuerpflichtigen mit vollständiger Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Forschungsprämie geltend gemacht werden. Die Höhe der Forschungsprämie wurde seit deren Einführung im Jahr 2002 mehrfach erhöht und beträgt seit 14 % der begünstigten Forschungsaufwendungen bzw -ausgaben. Die Regierungsvorlage des AbgÄG 2022 enthält einige Änderungen für die Forschungsprämie des § 108c EStG. Neben einer Einführung eines fiktiven Unternehmerlohns, einer Änderung der Antragsfrist und der Möglichkeit einer Teilauszahlung werden auch einige weitere Anpassungen und Korrekturen vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen möchten wir kurz vorstellen und auf den sich daraus erge...

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