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SWK 10, 1. April 2017, Seite 568

Mehrwertsteuer: Einbeziehung von Abgaben in die Bemessungsgrundlage der Dienstleistung von Gasnetzbetreibern

Art 9 Abs 1, 73, 78 Abs 1 Buchst. a und 79 Abs 1 Buchst c RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass der Betrag von Abgaben wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, der von der Gesellschaft mit Gasversorgungsnetzkonzession aufgrund der Nutzung des öffentlichen Eigentums der Gemeinden an diese bezahlt wird und der in der Folge von dieser Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft, die mit dem Gasvertrieb betraut ist, und sodann von dieser auf die Endverbraucher abgewälzt wird, in die Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer einzubeziehen ist, die nach Art 73 dieser RL auf die von der erstgenannten Gesellschaft an die zweitgenannte Gesellschaft erbrachte Dienstleistung anwendbar ist.

( Lisboagás GDL, C-256/14)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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