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Verbot des Onlinehandels mit E-Zigaretten verfassungskonform
Entscheidung: .
Norm: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz.
Das Verbot des Onlinehandels mit E-Zigaretten samt Zubehör ist seit in Kraft. Es gilt für Tabakprodukte und „verwandte Erzeugnisse“, zu denen auch E-Zigaretten, E‑Shishas und Liquids gehören, und zwar unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten. Der VfGH wies den Individualprüfungsantrag eines Unternehmens ab und bewertete den geltend gemachten Eingriff in die unternehmerische Freiheit angesichts der „gesundheitspolitischen Zielsetzung verbunden mit Aspekten des Konsumenten- und Jugendschutzes“ als verhältnismäßig.