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SWK 10, 1. April 2017, Seite 555

Maßnahmenbeschwerde bei Mitteilung eines Prüfungsauftrags und Terminbestätigung

BFG: Keine unmittelbare abgabenbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt

Bernhard Renner

Streitpunkt einer Maßnahmenbeschwerde war, ob eine Wissensmitteilung eines Betriebsprüfers an einen Abgabepflichtigen, in der er telefonisch bzw via Mail Details über eine Verfahrenslage (Beauftragung mit der Vornahme von Prüfungshandlungen) mitteilte, unmittelbare abgabenbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt und somit einen tauglichen Anfechtungsgegenstand darstellt. Das BFG hat dies verneint ( RM/7100001/2015, Revision nicht zugelassen).

1. Sachverhalt des Ausgangsfalls

Gegen die Mitteilung eines Prüfungsauftrags in Form einer telefonischen Kontaktaufnahme sowie eines nachfolgenden E-Mails über die erfolgte Terminbestätigung brachten vier Parteien gleichlautende Maßnahmenbeschwerden wegen ihrer Ansicht nach ausgeübter unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu folgendem behaupteten Sachverhalt ein:

S. 556 Die Betriebsprüfung der beschwerdeführenden A-GmbH wurde von einem Wiener Finanzamt, Herrn F, angekündigt. Da dieser jedoch die UID-Nummer der A-GmbH begrenzt hatte, wurde dagegen Beschwerde eingelegt und damit der Antrag auf Prüferwechsel (da eine unvoreingenommene Prüfung nur schwer möglich war) verknüpft. Nach Rücknahme des Bescheides über die Be...

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