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SWK 10, 1. April 2017, Seite 531

(Neben-)Folgen einer Verurteilung nach dem VbVG

Gesetzliche Konsequenzen aus einer Verurteilung nach dem VbVG ergeben sich derzeit nur vereinzelt. Weitreichende negative Konsequenzen kann eine Verbandsverurteilung hingegen für bestehende oder zukünftige Vertragsbeziehungen haben. Dabei können nicht nur unternehmensinterne Compliance-Vorgaben des Vertragspartners einer (weiteren) Geschäftsbeziehung entgegenstehen (zB Ausschluss eines verurteilten Unternehmens an der Teilnahme von Ausschreibungen). Eine verbandsstrafrechtliche Sanktion kann uU den Vertragspartner sogar aufgrund des damit verbundenen nachhaltigen Vertrauensverlusts zu einer sofortigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigen. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Norbert Wess, Markus Machan und Vanessa McAllister in der ZWF-Märzausgabe (ZWF 2017, 54).

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