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SWK 10, 1. April 2017, Seite 529

Unternehmen brauchen eine steuerliche Risikovorsorge

Verbandssanktion soll den Verband veranlassen, Organisationsstandards zum Zweck der Prävention zu setzen

Rainer Brandl

Der VfGH hat die Verfassungskonformität des § 3 VbVG bestätigt. Wenn der VfGH in seiner Grundsatzentscheidung zum Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ausführt, dass es im Verantwortungsbereich des Verbandes liegt, Entscheidungsträger auszuwählen, die für ein gesetzmäßiges Verhalten des Verbandes sorgen, ist darin der Auftrag an die Eigentümer des Unternehmens zu sehen, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, die nicht nur die Auswahl geeigneter Organe, sondern auch deren laufende Kontrolle und Überwachung sicherstellen. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für das Abgaben- und Finanzstrafrecht.

1. Ausgangslage

Die Bedeutung einer sachgerechten Tax Compliance bei der Abwendung der Verbandsverantwortlichkeit für Finanzvergehen wurde letztes Jahr im Rahmen der 21. Finanzstrafrechtlichen Tagung einer Analyse unterzogen. Die Schlussfolgerungen dazu wurden von Brandl/Mang im Tagungsband „Finanzstrafrecht 2016“ veröffentlicht. Die damit im Zusammenhang stehenden finanzstrafrechtlichen Querverbindungen wurden zudem in der Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF) zusammengefasst.

Intensiv wird dieses Thema derzeit auch in Deutschland diskutiert. Grund dafür dürfte die Aussage im Anwendungserlass zu § 153 dAO (idF ...

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