Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerpflicht von Sachwalterleistungen
Entscheidung: Ra 2019/13/0025 (Parteirevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit); damit zusammenhängend Administration de l'Enregistrement, des Domaines und de la TVA, C-846/19.
Norm: Art 132 Abs 1 lit g MwStSyst-RL (RL 2006/112/EG).
Sachverhalt und Verfahren: Ein beinahe ausschließlich als – gerichtlich bestellter – Sachwalter (nunmehr: Erwachsenenvertreter) tätiger Rechtsanwalt vertrat die Ansicht, seine Leistungen seien umsatzsteuerfrei; seine Tätigkeit sei als „anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter“ iSd Art 132 Abs 1 lit b MwStSyst-RL anzusehen. Das Finanzamt teilte diese Ansicht nicht und setzte Umsatzsteuer fest.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die anwaltliche Tätigkeit erfülle die Voraussetzungen der MwStSyst-RL nicht.
Rechtliche Beurteilung:
a) Leistungen, die „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden“ sind:
Bei Sachwalterleistungen handelt es sich um – unerlässliche – Dienstleistungen, die an geistig hilfsbedürftige Personen erbracht werden und zu deren Schutz bei zivilrechtlichen Handlungen dienen, wenn die Betroffenen nicht in der Lage sind, für diese selbst zu sorgen, ohne Gefahr zu ...