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Cum-/Ex-Gestaltungen – technische Hintergründe und rechtliche Überlegungen
Ein systematischer Überblick
Im BFG-Erkenntnis vom , RV/7102008/2017, wurde das erste Mal in Österreich gerichtlich über die Frage der Kapitalertragsteuerrückerstattung bei einer Cum/Ex-Gestaltung entschieden. Das BFG hat sich mit der Frage der Dividendenzurechnung beschäftigt und dabei unter Berufung auf die wertpapiertechnischen Abwicklungen die Einlieferung der betreffenden Aktien in das Depot des Rückerstattungswerbers spätestens zum Ex-Tag minus eins („Cum-Tag“) als entscheidend betrachtet.
Die Entscheidung wurde bereits mehrfach besprochen, dieser Beitrag soll über den entschiedenen Einzelsachverhalt hinaus die zugrunde liegende historische Abwicklungstechnik darstellen und die daraus resultierenden Missbrauchsmöglichkeiten aufzeigen. Weiters sollen die Überlegungen erläutert werden, die zur Info des BMF (Information zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige, BMF-010203/0314-VI/1/2014) vom geführt haben.
1. Das Problem
Transaktionen rund um den Dividendenstichtag können auf Arbitragegewinne abzielen, weil die Kurse rund um dieses Datum in der Regel größeren Schwankungen unterliegen. Diese Kursschwankungen beruhen im Wesentlichen auf dem Handel der Aktie mit Dividendenanspruc...