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SWK 15, 20. Mai 2017, Seite 747

Tätigkeitsbericht des VfGH für 2016

Aus dem Tätigkeitsbericht des VfGH für 2016 geht hervor, dass die Verfassungsrichter im Vorjahr 3.898 Fälle erledigt haben. Dies entspricht im Vergleich zu 2015 (3.485) einer Steigerung um mehr als 10 %, obwohl mit der Anfechtung der Bundespräsidentenstichwahl auch ein Verfahren mit zuvor kaum gekannten Herausforderungen zu erledigen war.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer sank von 153 auf 143 Tage vom Eingang der Rechtssache bis zur Abfertigung der Entscheidung. Den 3.898 Erledigungen standen 3.920 neu anhängig gewordene Verfahren gegenüber. 976 Rechtssachen waren aus den Vorjahren noch anhängig, Ende 2016 waren daher 998 Fälle offen.

In 184 Fällen (5 % aller Erledigungen) gab der VfGH den Beschwerden bzw Anträgen statt, 233 Mal (6 %) sprachen die Verfassungsrichter eine inhaltliche Abweisung aus. 338 Rechtssachen (8 %) wies der VfGH aus formalen Gründen zurück, 1.318 Mal (34 %) lehnte er die Behandlung mangels Aussicht auf Erfolg ab. 1.750 Mal (45 %) wurden Anträge auf Verfahrenshilfe negativ beschieden.

Ein hoher Prozentsatz des Geschäftsanfalls (1.726 Zugänge, 44 % aller neu eingebrachten Verfahren) entfiel auf das Asylrecht. Von großer Bedeutung war auch die erst 2015 eingefüh...

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