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SWK 15, 20. Mai 2017, Seite 742

Was tun, wenn der Beleg nicht stimmt?

Bei der Umsetzung der Registrierkassensicherheitsverordnung ist eine Vielzahl von Fehlern zu beobachten

Markus Knasmüller

Obwohl die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ein eigentlich klares Regelwerk für die Korrektheit der Kasse liefert, ist – kurz nach ihrem Inkrafttreten – eine Vielzahl von fehlerhaften Belegen zu erkennen. Diese weisen teilweise geringe Mängel, etwa fehlende Kassenidentifikationsnummern oder falsche Zuordnungen der Steuerbeträge, teilweise aber auch gravierende Mängel, etwa Fehler in der Verkettung der Belege, auf. Dieser Artikel zeigt, wie die Fehler erkannt werden können und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden müssen.

1. Rechtliche und theoretische Grundlagen

Seit ist die RKSV, die für manipulationssichere Kassen sorgen soll, in Kraft. Die Verordnung legt dabei genau fest, welche Eigenschaften die Registrierkasse und der damit erzeugte Kassenbeleg haben müssen. Wesentlich ist dabei, dass der Kassenbeleg folgende Angaben enthalten muss:

  • lieferndes oder leistendes Unternehmen,

  • Kassenidentifikationsnummer,

  • eindeutige Belegnummer,

  • Tag und Uhrzeit der Belegausstellung,

  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder der erfolgten Leistungen,

  • Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt,

  • maschinenlesbarer Code.

Von besonderer Bedeutung ist dabei...

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