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SWK 13-14, 5. Mai 2018, Seite 638

Registrierkassensicherheitsverordnung: Zeit für eine Bilanz

Angesagte Probleme traten nicht auf, aber es bleibt einiges zu tun

Markus Knasmüller

Obwohl die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ein klares Regelwerk für die Korrektheit der Kasse liefert, ist – kurz nach ihrem Inkrafttreten – eine Vielzahl von fehlerhaften Belegen zu erkennen. Diese weisen teilweise geringe Mängel, etwa fehlende Kassenidentifikationsnummern oder falsche Zuordnungen der Steuerbeträge, teilweise aber auch gravierende Mängel, etwa Fehler in der Verkettung der Belege, auf. Dieser Beitrag zeigt, wie die Fehler erkannt werden können und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden müssen.

1. Eine Bilanz

Seit , also seit mittlerweile über einem Jahr, sind Registrierkassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen, wobei die Einzelheiten durch die RKSV festgelegt wurden. Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen: Zwar wurden die angestrebten 900 Mio Euro an Steuermehreinnahmen sicher nicht erreicht, etwaige befürchtete größere Problemfälle blieben aber aus. Einzig Verzögerungen und kleinere Probleme sind anzumerken.

Grundsätzlich wurden erste Kassen, die der RKSV entsprechen, verspätet im Herbst 2016 ausgeliefert, weil sie erst zu diesem Zeitpunkt bei FinanzOnline angemeldet werden konnten. Angesichts dessen, dass di...

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