Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Update zum Evidenzkonto
Neue Subkontentechnik
Mit dem StRefG 2015/2016 und in der Folge mit dem AbgÄG 2015 wurde die steuerliche Evidenzierung von Außen- und Innenfinanzierung neu geregelt. Seitens des BMF wurde nun der lang erwartete überarbeitete Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass als Begutachtungsentwurf veröffentlicht. Danach soll auch weiterhin an einer – wenn auch anderen – „Subkontentechnik“ festgehalten und diese auch für Zwecke der Evidenzierung der Innenfinanzierung herangezogen werden.
1. Neue „Subkontentechnik“
Im Wesentlichen dient der Erlass der Klarstellung, wie die Evidenzkonten zu führen sind, um die steuerliche Außenfinanzierung und Innenfinanzierung zu bestimmen. Dies ist insbesondere erforderlich, um die steuerlichen Konsequenzen, wie jene der KESt-Pflicht, von ab beschlossenen Ausschüttungen festzustellen. Der Erlass stellt einerseits klar, wie die neuen „Subkonten“ zu ermitteln sind; andererseits werden auch Sonderfragen zu den Themen Liquidation, Ergebnisabführungsverträge, phasenkongruente Gewinnausschüttung, Umgründungen, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Erwerb eigner Anteile etc abgehandelt, die allerdings in diesem Beitrag ausgespart bleiben sollen.
Künftig soll zwischen dispon...