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SWK 4-5, 5. Februar 2019, Seite 135

Überblick zur Veranlagung 2018

Im Folgenden werden wesentliche Grundlagen überblicksartig dargestellt. Diese beziehen sich auf die Rechtslage, die für die Einkommensteuerveranlagung 2018 maßgebend ist.

1. Persönliche Steuerpflicht

Persönlich einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen (§ 1 Abs 1 EStG). Juristische Personen (zB Kapitalgesellschaften, Vereine) unterliegen der Körperschaftsteuer (für die Veranlagung zur Körperschaftsteuer sind die Formulare K 1, K 2 und K 3 vorgesehen, siehe Seite 260). Personengesellschaften sind keine selbständigen Einkommen-/Körperschaftsteuersubjekte, sondern deren Gesellschafter unterliegen mit ihren Gewinnanteilen der ESt oder KSt. Der Gewinn von Personengesellschaften wird jedoch in einem gesonderten Verfahren festgestellt (§ 188 BAO, dazu ist das Formular E 6 mit den dazugehörigen Beilagen vorgesehen; siehe Seite 249). Natürliche Personen sind entweder unbeschränkt steuerpflichtig oder beschränkt steuerpflichtig.

1.1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod (oder durch vorherigen Wegzug aus Österreich). Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.

Wohnsitz, gewöhnlicher Aufen...
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