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SWK 11, 10. April 2021, Seite 696

Pharmazeutische Forschung im Rahmen der Forschungsprämie

Kriterien der Begünstigungsfähigkeit

Stefan Wallner und Helene Grabner

Das Jahr 2020 war von einem zentralen Thema dominiert: COVID-19. Die aktuelle Situation stellt Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft vor massive Herausforderungen. Weltweit forschen Universitäten, Pharmakonzerne und Privatunternehmen an therapeutischen Medikamenten und Impfstoffen gegen das Coronavirus. Forschung und experimentelle Entwicklung stellen dabei zentrale Handlungsfelder dar, die bei dieser Herausforderung eine entscheidende Rolle spielen. Im Rahmen der steuerlichen Forschungsprämie gemäß § 108c EStG stellt die pharmazeutische Forschung einen der Hauptanwendungsfälle dar.

1. Grundsätzliches

Für begünstigte F&E-Aufwendungen kann nach § 108c EStG eine Forschungsprämie in Höhe von derzeit 14 % beansprucht werden. Prämienbegünstigt ist sowohl die eigenbetriebliche F&E als auch eine in Auftrag gegebene F&E. Inhaltlich muss es sich dabei um F&E iSd § 108c EStG und der dazu ergangenen Forschungsprämienverordnung handeln.

Nach § 108c Abs 2 Z 1 EStG wird eigenbetriebliche F&E wie folgt definiert:

„Eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. D...

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