Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 2020, Seite 972

Umsatzsteuer-Update Juni 2020: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Steuersatzermäßigung für Restaurationsumsätze

Im Rahmen des 19. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/48, wird im Rahmen des sogenannten „Wirtshauspakets“ ein Abs 51 an § 28 UStG angefügt:

„(51) 1. Die Steuer ermäßigt sich auf 10% für die Lieferungen und Restaurationsumsätze von nicht in der Anlage 1 genannten offenen nichtalkoholischen Getränken, die nach dem und vor dem ausgeführt werden bzw. sich ereignen.“

Auch § 22 UStG (landwirtschaftliche Pauschalregelung) wird insofern angepasst, als für solche Getränke die Zusatzsteuer von 2 % entfällt.

Anmerkung: Als Begründung wird im Initiativantrag angegeben, dass zur Unterstützung der Gastronomie, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sei, zusätzlich zu den bisher bereits ermäßigten Getränken (tierische Milch und Leitungswasser), auch für die Abgabe von offenen nichtalkoholischen Getränken der ermäßigte Steuersatz iHv 10 % zur Anwendung kommen soll. Begünstigt sollen nur offene Getränke sein, unabhängig davon, ob es sich um eine Lieferung o...

Daten werden geladen...