Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Elektronische Beschlussfassung in Zeiten von COVID-19
Ein tabellarischer Überblick nach Rechtsformen
Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Unternehmen und Gesellschaften handlungsfähig bleiben und ihre Organe zeitgerecht Entscheidungen treffen können. Das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und die dazu ergangene Verordnung (COVID-19-GesV) bieten für die Beschlussfassung aller Gesellschaftsorgane auf elektronischem Weg eine rechtssichere Grundlage.
1. Entscheidungsbefugnis
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aufsichtsrat | Vorsitzender. |
Hauptversammlung (AG) | Vorstand. |
Hauptversammlung (börsenotierte AG) | Vorstand. |
Mitgliederversammlung (Verein) | Nach Statuten einberufungsbefugtes Organ, im Zweifel Leitungsorgan. |
Generalversammlung (Genossenschaft) | Vorstand, Satzung kann anderes Organ vorsehen. |
Generalversammlung (GmbH) | Geschäftsführer. |
Gesellschafterversammlung (OG, KG) | Je nach gesellschaftsvertraglicher Gestaltung:
|
2. Technische Voraussetzungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aufsichtsrat |
|
Hauptversammlung (AG) |
|