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SWK 18, 20. Juni 2020, Seite 937

Fixkostenzuschuss für Immobilienunternehmen?

Wann liegen betriebliche Einkünfte vor?

Gunther Lang

Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Krise mit Umsatzeinbußen konfrontiert sind, können beim Erfüllen bestimmter Voraussetzungen einen Fixkostenzuschuss beantragen. Dieser Beitrag soll in diesem Zusammenhang klären, ob Immobilienunternehmen ebenfalls von einem Fixkostenzuschuss profitieren können.

1. Ausgangslage

Mit Anhang zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wurden am durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die Richtlinien für die Gewährung des Fixkostenzschusses festgelegt (auch kurz als „Richtlinien“ bezeichnet). Die COFAG stellt auf ihrer Homepage weiters einen laufend aktualisierten Fragen- und Antwortkatalog (FAQs) zum Fixkostenzuschuss zur Verfügung. Mithilfe des Fixkostenzuschusses sollen Unternehmen, die von Umsatzausfällen aufgrund der COVID-19-Krise betroffen sind, zur Deckung ihrer Fixkosten unterstützt werden. Auch Immobilienunternehmen sind zum Teil mit wesentlichen Umsatzeinbußen, die durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht wurden, konfrontiert.

Eine der wesentlichs...

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