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GrESt: Nichtfestsetzung
Grunderwerbsteuer wird auf Antrag nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts oder eines Wiederkaufrechts rückgängig gemacht wird. Nach ständiger Judikatur des VwGH betreffend Fälle, in denen die Auflösung eines Vertrags vereinbart wird, um den Verkauf des Objekts an einen im Voraus bestimmten neuen Käufer zu ermöglichen, wobei die Auflösung des alten und der Abschluss des neuen Vertrags gleichsam uno actu erfolgen, ist davon auszugehen, dass der Verkäufer dadurch nicht die Möglichkeit wiedererlangt hat, über das Grundstück anderweitig zu verfügen. – (§ 7 Abs 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
( 2013/16/0034)