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SWK 17, 10. Juni 2016, Seite 806

Unternehmerische Entscheidungen des Stiftungsvorstands

Entscheidung: 6 Ob 160/15w.

Norm: § 27 Abs 2 PSG.

Unternehmerischen Entscheidungen, für die die Grundsätze der „Business Judgment Rule“ zur Anwendung zu kommen haben, wohnt ein gewisses Risiko inne. Auch ein Stiftungsvorstand hat unternehmerische Entscheidungen zu treffen; darunter können sowohl die bewusste Nichtentscheidung (ein Unterlassen) in Bezug auf unternehmerische Belange als auch auch allgemein die Veranlagung, Verwaltung oder Veräußerung von Stiftungsvermögen, wie etwa die Steuerung der Bilanz und Gewinnentnahmepolitik bei Beteiligungen, subsumiert werden Ausschüttungsentscheidungen fehlt dagegen regelmäßig die Unvorhersehbarkeit des Ergebnisses, sodass sie zwar keine unternehmerischen Entscheidungen darstellen, die Kriterien, die an die Entscheidungsfindung gestellt werden, sind aber durchaus vergleichbar.

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