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SWK 17, 10. Juni 2016, Seite 803

Schutz vor Manipulationen bei Registrierkassen nun auch in Deutschland

Vergleich mit der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung

Markus Knasmüller

Deutschland wird, beginnend mit 2019, ebenso wie Österreich eine technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen bei Registrierkassen vorschreiben. Im vorliegenden Gesetzesentwurf finden sich viele Parallelen zu den österreichischen Vorschriften, aber auch Unterschiede: Etwa wird in Deutschland eine Zertifizierung verlangt. Ein näherer Blick auf den Entwurf könnte auch für Österreich einige Vorschläge bringen.

1. Rechtliche Grundlagen

Auch Deutschland dürfte, als eines der letzten Länder Europas, die Registrierkassen manipulationssicher machen. Ein am veröffentlichter Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sieht Folgendes vor:

„Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet. Das elektronische Aufzeichnungssystem und die Aufzeichnungen […] sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.“

Wie in Österreich, wo laut...

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