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Dienstverhältnis: Weisungsgebundenheit
Im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag verweist der VwGH auf das Erkenntnis vom , 97/13/0169, in dem er darlegte, dass die Bindung des Geschäftsführers an den Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterbeschlüsse eine sachliche Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers herstellt, die sich lediglich auf den Erfolg der Geschäftsführung bezieht. Maßgeblich für die Weisungsgebundenheit iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH aber die davon zu unterscheidende persönliche Weisungsgebundenheit (vgl , mwN), wenn auch das gesellschaftsrechtlich bedingte gänzliche Fehlen einer Weisungsgebundenheit grundsätzlich einem Dienstverhältnis des GmbH-Geschäftsführers – unbeschadet der Regelung des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1988 – entgegensteht. – (§ 47 Abs 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/15/0202, 0203)