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I. Steuerreformgesetz 2015/2016
Die Regierungsvorlage eines Steuerreformgesetzes 2015/2016 wurde am im Ministerrat beschlossen (RV 684 BlgNR 25. GP).
1. Änderungen im Sozialversicherungsrecht
Darin sind unter anderen folgende Maßnahmen, die das Beitragsrecht in der Unfall- und Krankenversicherung betreffen, enthalten:
1.1. Zusammenfassung der Beiträge in der Krankenversicherung zu einem einzigen Beitragssatz
Die Beiträge zur Krankenversicherung setzen sich derzeit aus einem allgemeinen Beitrag (§ 51 ASVG), einem Zusatzbeitrag (§ 51b ASVG) und zwei Ergänzungsbeiträgen (§§ 51c und 51e ASVG) zusammen. Dieses unübersichtliche System soll künftig im ASVG und in den Sondergesetzen (GSVG, BSVG, B-KUVG) durch Zusammenfassung der Beiträge in einem einzigen Beitragssatz (im Allgemeinen 7,65 %) vereinfacht werden.
Geplantes Inkrafttreten: .
1.2. Vereinheitlichung der Beitragsteile von Arbeitern und Angestellten
Es soll die Ungleichheit beseitigt werden, dass sich der durch den Dienstnehmer zu tragende Teil in der Höhe bei Arbeitern von jenem bei Angestellten unterscheidet. Die Beiträge werden künftig nahezu paritätisch zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber aufgeteilt (hinsichtlich der im § 51 ASVG genannten Personen entfallen 3,78 % auf den Dienstgeber und 3,87 % auf den Versicher...