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SWK 31, 1. November 2019, Seite 1361

Firmenwert bei Einlage eines Hoheitsbetriebes

Anwendung des Tauschgrundsatzes des § 6 Z 14 lit b EStG

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , Ro 2018/15/0002, entschieden, dass ein bei einem Hoheitsbetrieb einer Körperschaft öffentlichen Rechts entstandener Firmenwert nach Einlage dieses Hoheitsbetriebes in eine GmbH bei der GmbH zu aktivieren und über 15 Jahre verteilt aufwandswirksam abzuschreiben ist. Das dem Erkenntnis des VwGH zugrunde liegende Erkenntnis des , wurde von den Autoren im BFGjournal 2017, 403 ff, besprochen und wird in der Folge samt den zentralen Aussagen des VwGH wiedergegeben.

1. Sachverhalt und rechtliche Beurteilung durch das BFG

Mit Notariatsakt vom wurde die revisionswerbende Gesellschaft (im Folgenden: GmbH) von der Stadtgemeinde X als 100%ige Gesellschafterin errichtet. Der Unternehmensgegenstand der GmbH liegt im Betrieb der „Stadtwerke bestehend unter anderem aus den Teilbereichen ‚Abwasserentsorgung‘, ‚Müllentsorgung‘ und ‚Wasser‘ (bestehend aus ‚Wasserversorgung‘ samt ‚Stadionbad‘)“. Am brachte X mit Sacheinlagevertrag die Stadtwerke bestehend aus den Teilbetrieben Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und städtisches Freibad (einschließlich zugehöriger Immobilien) rückwirkend zum Stichtag in die GmbH e...

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