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Steuerfreie Aufwandsgelder auch für ausländische Sportler
Keine Haftung ohne Steuerschuld
Der VwGH ist mit seinem Erkenntnis vom , Ro 2016/13/0005, zu folgendem Ergebnis gelangt: Die steuerfreie Reiseaufwandsentschädigung steht auch ausländischen Sportlern zu. Damit gilt ein uralter Grundsatz: „Ohne (Steuer-)Schuld gibt es auch keine Haftung!“ Der Artikel beleuchtet den Fall, die Autoren waren als Beschwerdeführer am Verfahren beteiligt.
1. Sportlerpauschale – steuerfreie Reiseaufwandsentschädigung
Das Sportlerpauschale existiert seit dem Budgetbegleitgesetz 2009. Gemäß § 3 Abs 1 lit c EStG sind pauschale Reiseaufwandsentschädigung von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportler, Sportbetreuer und Schiedsrichter (und selbstredend auch für Sportlerinnen, Sportbetreuerinnen und Schiedsrichterinnen) einkommensteuerfrei. Der maximale Steuerfreibetrag beläuft sich auf 60 Euro pro Einsatztag und maximal 540 Euro im Monat. Auch Trainingstage gelten als Einsatztage. Auf der Abrechnung muss dokumentiert werden, dass pauschale Aufwandsgelder bezahlt werden. Die steuerfreien Beträge dürfen nicht aus einem Fixum steuerfrei herausgeschält werden.
Diese Steuerfreiheiten nehmen viele Amateursportvereine in Anspruch. Der auszahlende Sportverein muss Aufzeichnungen über die Einsätze der Sportler und die Höhe der...