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SWK 31, 1. November 2019, Seite 1346

Die Neuregelung der Kfz-Besteuerung 2020

Kfz-Erwerb vor oder nach Neuregelung von NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer vorteilhafter?

Roman Haller

Im Jahr 2020 wird die größte Reform der Kfz-Besteuerung seit Längerem wirksam. Der nachstehende Beitrag skizziert die beschlossenen Änderungen bei Normverbrauchsabgabe und motorbezogener Versicherungssteuer und vergleicht die Steuerbelastung für gängige Fahrzeugmodelle vor und nach Inkrafttreten der Neuregelung. Da die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer zukünftig für die gesamte Lebensdauer des Kfz von der Rechtslage im Zeitpunkt der Erstzulassung abhängt, kann eine gezielte Wahl des Zulassungszeitpunkts im Jahr 2020 eine deutliche jährliche Steuerersparnis bedeuten.

1. Normverbrauchsabgabe

1.1. Derzeitige Berechnung

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Kfz (exklusive Krafträder) wird derzeit nach folgender Formel ermittelt:

(CO2-Emissionswert in g/km – 90) : 5 = Steuersatz in Prozent

Der Maximalsteuersatz beträgt 32 %, wobei jedoch bei CO2-Emissonen über 250 g/km ein Malus iHv 20 Euro pro übersteigendem Gramm anfällt. Dieser Steuersatz wird auf das Entgelt iSd UStG – dh bei Neufahrzeugen auf den Nettokaufpreis – als Bemessungsgrundlage angewendet. Das Ergebnis dieser Steuerberechnung wird um einen Abzugsposten iHv 300 Euro reduziert.

Maßgeblicher CO2-Wert ist der kombinierte C...

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