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SWK 8, 10. März 2022, Seite 424

Quellensteuer und fiktive Zinsen eines zinslosen Darlehens

Entscheidung: Viva Telecom Bulgaria, C-257/20.

Normen: Art 1 und 4 RL 2003/49/EG; Art 5 RL 2011/96/EU; Art 3 und 5 RL 2008/7/EG.

Art 1 Abs 1 Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie iVm Art 4 Abs 1 lit d dieser Richtlinie, Art 5 Mutter-Tochter-Richtlinie idF RL (EU) 2015/121 und Art 3 und 5 RL 2008/7/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die bei einem zinslosen Darlehen, das einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft von ihrer gebietsfremden Muttergesellschaft gewährt wird, die Quellenbesteuerung der fiktiven Zinsen vorschreibt, die nach den Bedingungen des Marktes zu entrichten gewesen wären, nicht entgegenstehen.

Art 63 AEUV ist iVm dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die bei einem zinslosen Darlehen, das einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft von ihrer gebietsfremden Muttergesellschaft gewährt wird, die Quellenbesteuerung der fiktiven Zinsen vorschreibt, die nach den Bedingungen des Marktes zu entrichten gewesen wären, wenn dabei der Bruttobetrag dieser Zinsen zugrunde gelegt wird und die mit dem Darlehen zusammenhängenden Ausgaben in diesem Stadium nicht abgezogen werden können, sonde...

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