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Ministerrat beschließt Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz
In seiner Sitzung am hat der Ministerrat unter anderem auch die Regierungsvorlage zum Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) beschlossen (RV 693 BlgNR 25. GP). Mit dem SBBG soll durch eine Verbesserung und Schaffung neuer Strukturen im Bereich der Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden der bisherige Ausfall beim Beitrags-, Steuer- und Zuschlagsaufkommen durch Sozialbetrug eingedämmt werden.